Nachbarrecht

Teil des Immobilienrechts ist auch das sog. Nachbarrecht bzw. Nachbarschaftsrecht. Im Nachbarrecht beraten und vertreten wir Mieter, Pächter, Eigentümer und Verwaltungen u.a. in folgenden Angelegenheiten:

  • Abstandsflächen, Grenzabstand (Pflanzen, Gebäude, etc.)

  • Duldung und Abwehr von Störungen z.B. von Kameras bzw. Videoaufzeichnungen oder auch unbefugtes Parken

  • Überhang, Überwuchs, Rückschnitt von Wurzeln und Ästen

  • Beseitigung von Bäume, Anträge nach der jeweiligen Baumschutzsatzung

  • Einfriedungen (Mauer, Zaun, Hecke, Sichtschutz, etc.)

  • Duldung und Abwehr von Lärm- und Geruchsbelästigungen (Baulärm, Wohngeräusche, Musikinstrumente, Autotür, Tierhaltung, Grillen etc.)

  • Durchsetzung von Schadensersatzforderungen gegenüber Nachbarn, Versicherungen

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Ipland