Teil des Immobilienrechts ist auch das sog. Nachbarrecht bzw. Nachbarschaftsrecht. Im Nachbarrecht beraten und vertreten wir Mieter, Pächter, Eigentümer und Verwaltungen u.a. in folgenden Angelegenheiten:
Abstandsflächen, Grenzabstand (Pflanzen, Gebäude, etc.)
Duldung und Abwehr von Störungen z.B. von Kameras bzw. Videoaufzeichnungen oder auch unbefugtes Parken
Überhang, Überwuchs, Rückschnitt von Wurzeln und Ästen
Beseitigung von Bäume, Anträge nach der jeweiligen Baumschutzsatzung
Einfriedungen (Mauer, Zaun, Hecke, Sichtschutz, etc.)
Duldung und Abwehr von Lärm- und Geruchsbelästigungen (Baulärm, Wohngeräusche, Musikinstrumente, Autotür, Tierhaltung, Grillen etc.)
Durchsetzung von Schadensersatzforderungen gegenüber Nachbarn, Versicherungen
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Ipland