Telekommunikationsrecht

Kündigung eines Mobilfunkvertrags per E-Mail

Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Mobilfunkanbietern und deren Kunden, sofern der Mobilfunkvertrag von dem Kunden per E-Mail gekündigt wird. Die Mobilfunkanbieter berufen sich häufig auf die Unwirksamkeit der Kündigung und verweisen auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in denen geregelt ist, dass die Kündigung nur schriftlich erfolgen kann. Das Amtsgericht Wernigerode hat mit Urteil vom 21.04.2010 (Az: 10 C 42/10) entschieden, dass sich der Mobilfunkanbieter unter gewissen Umständen nicht auf diese Klauseln in den AGB berufen kann. » mehr